Eisvogel

Kommentar zum Artikel „Werner Ebert - Wächter des Waldes“

12.09.12
In der Frankfurter Rundschau erschien am 10.Sept 2012 ein Artikel zu „Werner Ebert WÄCHTER DES WALDES“.
Darin hieß es auf 2 Seiten u.a.: „Fast drei Jahrzehnte leitete Werner Ebert das Forstamt der Stadt Frankfurt. Heute beklagt der engagierte Vorsitzende des Frankfurter Naturschutzbeirates die Gefahren, die dem Stadtwald drohen. Flugzeuge und Mountainbiker sorgen für Probleme….“

Unsere Meinung zu dem wohlwollenden Artikel und zur Person:

Werner Ebert, der ehemalige Leiter des Forstamtes Frankfurt, ein Mann der Bäume, ein Forstökonom, eher ein Mann der Waldwirtschaft, als der Naturvielfalt.
Bäume waren sein Leben, sie sind ein Stück der Natur.
Aber Bäume, die man erntet, in deren Bestand Wild und Mensch Ruhe finden sind nicht alles, sie sind ein wichtiger Teil.
Es macht einen Unterschied ob ein Forstmann alter Schule einen Buchenwald nach 150 Jahren als hiebreif (zum Ernten groß genug) bewertet oder ein Schwarzspecht den gleichen Wald -gerade dann, wenn er abgeholzt wird- erst für eine Nisthöhle groß genug einschätzt. Forstsicht ist nicht immer Naturschutzsicht.
Es war Werner Ebert, der aus der ehemaligen Kiesgrube Gehspitzweiher (Holzmanngrube) eine riesige Altreifendeponie machen, sie mit Erdreich überdecken und mit Kiefern bepflanzen wollte. Seinerzeit, nach Kiesabbau und Badestätte für viele Frankfurter, war der Weiher 1976 nur noch eine Grube mit seichten Pfützen. Ein Eldorado für wärmeliebende Arten Ödlandschrecke, Lederlaufkäfer für Amphibien und für 6 Paare der seltenen Flussregenpfeifer.
Leider ist das NSG-Gehspitzweiher, das auf Neu-Isenburger Gemarkung liegt und gestalterisch (Pflegeplan) der Oberen Naturschutzbehörde unterliegt, Eigentum der Stadt Frankfurt.
1977 wurde von der HGON der Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet gestellt. Dagegen wandte sich der Frankfurter Forstamtsleiter vehement und versuchte mit dem Argument Vogelschlaggefahr im Bereich des Flughafens eine Verfüllung zu erzwingen! Er entwertete die wertvollen sandigen Böschungsbereiche dann, indem er sie mit Kiefern und Grauerlen bepflanzte.
1980 kurz vor der Ausweisung des Gebietes als „Naturschutzgebiet Gehspitzweiher“ schloss er schnell mit einem Angelverein einen Pachtvertrag für die Nutzung (nicht den Schutz) des wieder etwas angefüllten Sees. So standen Angler 15 Jahre in dem Gebiet in dem ansonsten ein Betretungsverbot galt, z.B. neben Flussregenpfeifer- Nestern, Gelege wurden kalt, Bruten gingen verloren. Diesen Konflikt mussten wir bei der Landschaftsüberwachung aushalten!
Den ersten Pflegeplan des wertvollen Gebietes, festgelegt von der „Oberen Naturschutzbehörde“, erfüllte er in den Jahren 1985-95 nur zu 70%. Immer verärgert, dass dieses Gebiet nicht zugschüttet wurde, wie er es wollte.
Erst nach 1990, als der Angelsport eingestellt war, entwickelte sich das Gebiet weiter und ist heute wichtiger Trittstein auf dem Vogelzug. Fischadler, Wasserläufer, sogar Schwarzstörche sind zweitweise Gast, Eisvögel, Gänse und Haubentaucher brüten, Schwarzmilan und Baumfalke jagen dort. 8Arten Amphibien, 20 Arten Heuschrecken, 26 Libellen- und 18 Tagfalterarten zeugen ganz abgesehen von den Pflanzen von der Vielfalt.
Recht hat Herr Ebert aber, wenn er sich beklagt über Menschen die abseits der Wege querfeldein durch den Wald stöbern oder radeln, entgegen jeden Rechts. Aber darf er sich beklagen, wenn er Anglern 15 Jahre Störungen in einem Gebiet zusichert, das den hohen Schutz eines Naturschutzgebietes hat?